Landesfischereiverordnung
Am 9. März 2010 ist eine neue Landesfischereiverordnung in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Paragraphen gliedern sich wie folgt:
- ganzjährige Schonzeiten
- befristete Schonzeiten
- Mindestmaße
- Behandlung der in §§ 1 bis 3 genannten Arten
- Fang und Abgabe von Köderfischen
- Verwendung von Köderfischen
- Ständige Fischereivorrichtungen
- Anforderungen an Fischereivorrichtungen
- Anforderungen an die SChokkerfischerei
- Genehmigung
- Bediehnungsschein
- Anforderungen an Anlagen zum Fischfang mit Elektrizität
- Fischschutz
- Regelungen zum Fischbesatz
- Entnahme von Pflanzen und erdgebundenen Stoffen
- Entnahme von Wirbellosen und Laich
- Behördliche Maßnahmen
- Wassergeflügel
- Registrierung von Erwerbsfischern und Fischereifahrzeugen
- Aufzeichnungspflichten der Erwerbsfischer und Erstvermakrtung
- Aufzeichnungspflichten in der Freizeitfischerei
- Fischereierlaubnisscheine
- Ordnungswidrigkeiten
- Befugnisse des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten